Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der technische Nachweis, den Sie für die Beantragung der BAFA-Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen benötigen. Sie wird von einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten ausgestellt.
Was ist die BzA?
Mit der BzA bestätigt der Energieeffizienz-Experte, dass Ihre geplante Maßnahme die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt. Jede BzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (TPB-ID), die Sie im BAFA-Antrag angeben. Erst damit ist Ihr Förderantrag vollständig.
Wofür Sie die BzA brauchen
- Dämmung von Dach, Wand, Keller- und Geschossdecke
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Anlagentechnik und Lüftung
- Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich
- Fachplanung und Baubegleitung
So läuft es ab
- Aufnahme der geplanten Maßnahme und Prüfung der Förderfähigkeit
- Erstellung der BzA mit TPB-Identifikationsnummer
- Sie stellen den Förderantrag beim BAFA – vor Auftragsvergabe
- Nach Umsetzung erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Wichtig zur Reihenfolge
Die BzA muss vorliegen, bevor Sie den Förderantrag stellen – und der Antrag muss bewilligt bzw. gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf die richtige Reihenfolge, damit Ihre Förderung nicht gefährdet wird. Aktuelle Programmdetails finden Sie beim BAFA.
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