Energieausweis

Pflicht bei Verkauf und Vermietung – wir stellen Ihren Energieausweis korrekt, rechtssicher und zügig aus.

Der Energieausweis macht den energetischen Zustand eines Gebäudes vergleichbar. Bei Verkauf und Vermietung ist er gesetzlich vorgeschrieben – wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Ausstellung.

Effizienzklassen

Energieausweis – Effizienzklassen A+ bis H mit Endenergiebedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr
Die Skala von A+ bis H ordnet das Gebäude nach seinem Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) ein – die zentrale Kennzahl jedes Energieausweises.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Ein gültiger Energieausweis ist erforderlich, sobald ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Bereits in der Immobilienanzeige müssen zentrale Kennwerte angegeben werden. Auch bei Neubau und größeren Sanierungen ist er vorgeschrieben.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis

Basiert auf einer technischen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten. Aussagekräftig und in vielen Fällen vorgeschrieben.

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Einfacher zu erstellen, aber stärker vom Nutzungsverhalten abhängig.

Wir prüfen, welche Variante für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist, und beraten Sie transparent.

Das bringen Sie mit

  • Angaben zu Baujahr und Gebäudegröße
  • Informationen zu Heizung und Warmwasser
  • Bei Bedarfsausweis: Daten zu Dämmung und Bauteilen
  • Bei Verbrauchsausweis: Energieabrechnungen der letzten drei Jahre

Gut zu wissen

10 Jahre
Gültigkeitsdauer
GEG
Gesetzliche Grundlage
A+ – H
Effizienzklassen

Bereit für den nächsten Schritt?

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung – unverbindlich und individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.

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